Finanzierungsvarianten für Psychotherapie
Psychotherapie „auf Krankenschein“ – d. h. ohne Selbstbehalte für die Patient/inn/en - gibt es in der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung bei einer/m niedergelassenen Psychotherapeutin/en in Österreich leider nicht. Lediglich bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit (WS- siehe unten) können die gesamten Therapiekosten unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und Salzburger Versicherungsanstalt Öffentlich Bedienster (BVA) - Es gibt 3 Varianten der Finanzierung:
- Abrechnung über Zuschuss:
Wenn eine Krankheit im sozialrechtlichen Sinn vorliegt, können die Honorarnoten der/s Psychotherapeuten/in bei der Krankenkasse zur Refundierung eingereicht werden.
Die Patient/inn/en erhalten einen Zuschuss von € 21,80 pro Therapiestunde. Die Honorarsätze der Psychotherapeuten/innen bewegen sich derzeit zwischen cirka € 65,-- bis € 90,-- pro Therapiestunde. Der Selbstbehalt für die/den Patientin/en beträgt daher zwischen ca. € 45,-- bis € 70,-- pro Therapiestunde.
- Abrechnung über „Schwer erkrankt“ (SE):
Seit 1.7.2004 gibt es für Patient/inn/en die Möglichkeit, auf Grund der „Schwere der Erkrankung“ und der „Dringlichkeit der Therapie“ einen Sachleistungsplatz zu erhalten. Die Zuteilung von mindestens 50 Therapieplätzen (SGKK) erfolgt jeden Monatsbeginn für alle im Vormonat eingelangten Therapieanträge nach einer Punktereihung. Bei „SE“ wird die Therapie von der Kasse übernommen mit einem Selbstbehalt für die/den Patientin/en in Höhe von derzeit € 12,60 pro Therapiestunde. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer/m Psychotherapeutin/en.
(Für BVA-Versicherte gilt das gleiche Prozedere).
ACHTUNG: Therapien über „SE“ können nur von PsychotherapeutInnen mit entsprechendem Kassenvertrag durchgeführt werden.
- Abrechnung über „Wirtschaftlich Schwach“ (WS):
Wenn die Psychotherapie über Zuschuss nicht finanziert werden kann, besteht die Möglichkeit, einen so genannten „WS-Antrag“ zu stellen. Wirtschaftlich schwache Patient/inn/en haben die Möglichkeit, über Sachleistung einen Psychotherapieplatz zu bekommen. Wird der WS-Antrag genehmigt, übernimmt die Kasse die Therapie mit oder ohne einem geringen Selbstbehalt für den/die Patienten/in. Es ist also möglich, bei entsprechender Bedürftigkeit ohne eigene finanzielle Mittel einen Therapieplatz zu bekommen.
Das Formular für den „WS-Antrag“ ist bei der SGKK unter Tel. 0662/8889 DW 1556 oder DW 1557 anzufordern oder im Internet herunter zu laden (www.sgkk.at – Online-Formulare – Psychotherapie).
Alle anderen Kassen in Österreich:
Die angeführten Regelungen gelten für die anderen österreichischen Krankenkassen mit Einschränkungen. Die Zuschussregelung mit dem Zuschuss von derzeit € 21,80 gilt bundesweit für alle Kassen. Die SE-Regelung gilt nur für die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und die Salzburger Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter (BVA).
In den Bundesländern gibt es oft eigene Regelungen für die Finanzierung von Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Krankenkasse! Auch Regelungen für „wirtschaftlich Schwache“ können bei der Kasse erfragt werden.
Für im Ausland Versicherte: Bitte Finanzierungsmodalitäten mit Ihrer Kasse abklären!
ACHTUNG: Ich übernehme keine Therapien über das Sozialamt bzw. über den sozialmedizinischen Dienst!